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Antimikrobielle Wundauflagen – weiterhin erstattungsfähig

Mit dem am 10. Juli 2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wundversorgung neu geregelt. Antimikrobiell wirkende Verbandmittel – einschließlich silberhaltiger Wundauflagen - sind in der neuen gesetzlichen Definition der Verbandmittel (§ 31 Absatz 1a SGB V) ausdrücklich erfasst. Sie bleiben damit unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig – auch über das Ende der Nutzennachweis-Übergangsfrist am 31. Dezember 2026 hinaus. Ein gesonderter Nutzennachweis ist hierfür nicht erforderlich.

Unsere Wundauflagen aus der Zorflex-Reihe basieren auf Aktivkohle-Fasern und sind und bleiben ebenfalls als Verbandmittel erstattungsfähig - siehe Erstattung Zorflex.

 

Was das konkret für Sie bedeutete

An der Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit unserer Produkte ändert sich nichts!
Für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten bedeutet das durchgehende Versorgungs- und Planungssicherheit. Sie können die von uns gelieferten Produkte unverändert einsetzen und abrechnen. Von Ihrer Seite besteht kein Handlungsbedarf. Sollte der Gemeinsame Bundesausschuss künftig Produktgruppenlisten veröffentlichen, informieren wir Sie rechtzeitig. Wir danken Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und freuen uns, Sie auch weiterhin zuverlässig mit modernen Lösungen für die Wundversorgung zu begleiten.